Gesamtzahl der Seitenaufrufe

Sonntag, 24. August 2014

SchVG von 1899: Zudem erwiesen sich zahlreiche Hinterlegungsscheine als ungültig, da die Geschäftsleitung Bescheinigungen der Depotbanken nicht anerkannte, sondern eine Bescheinigung der Deutschen Bundesbank forderte.

Bericht von der Deikon-Gläubigerversammlung

Am 13.09.2010 - 15.09.2010 fanden für die drei verschiedenen Deikon- bzw. Boetzelen Anleihen die Gläubigerversammlungen in Düsseldorf statt. Der Andrang war jedoch längst nicht so stark wie erwartet: Es waren nur etwa 25% des Kapitals versammelt, so dass die Versammlung vertagt werden musste. Zudem erwiesen sich zahlreiche Hinterlegungsscheine als ungültig, da die Geschäftsleitung Bescheinigungen der Depotbanken nicht anerkannte, sondern eine Bescheinigung der Deutschen Bundesbank forderte.

Auf Seiten der Gesellschaft waren u. a. erschienen: Die beiden Geschäftsführer Herr Karl F. Hunold und Herr Thomas Henke, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, der Treuhänder von CMS Hasche Sigle, ein Notar und der Versammlungsleiter, Rechtsanwalt Dr. Oliver Wilken von GÖRG Rechtsanwälte.

Zum Kernthema Bewertung der Immobilien wurde seitens der Geschäftsleitung ausgeführt, dass der Einkauf der Immobilien mit dem etwa 13,5-fachen der Jahresnettomiete damals angemessen sei, nunmehr bei der Bewertung aber wegen verkürzter Laufzeiten ein Abschlag von etwa 20% zu machen sei, so dass die Bewertung im gegenwärtigen Stadium nicht zu beanstanden sei. Eine umfassende Neubewertung der Immoblien habe jedoch nicht statt gefunden, da ein solches Gutachten viele Monate an Zeit und erhebliches Kapital von rund 300 TEUR erfordere. Wenn die Deikon GmbH in Insolvenz gehe, dann sei jedoch damit zu rechnen, dass auch weitere Abschläge hinzunehmen seien. Letztlich sei davon auszugehen, dass die Immobilien, obwohl kein Mieter ausgefallen sei, im Durchschnitt nur mit dem 8- bis 10-fachen Jahresnettomietertrag verwertet werden könnten. Dadurch - so der Versammlungsleiter RA Wilken - bestehe für viele Anleger die Gefahr, in der Insolvenz vollständig auszufallen.

Dabei wurde deutlich, dass - wie wir das schon früher erkannt haben - Dusan Rajcic versucht hatte, ohne nennenswertes Eigenkapital, aber mit rund 70 Mio. EUR Anlegergeldern ein Immobilienimperium aufzuziehen und an die Börse zu bringen.

Die finanzielle Schieflage sei jedoch nicht dem Börsengang zuzurechnen. Ganz im Gegenteil: Hätte die UBS-Bank nicht im Rahmen des Börsenganges rund 20 Mio. EUR in die Gesellschaft gepumpt, so wäre schon früher eine problematische Situation eingetreten.

Auch die bilanzielle Überschuldung sei nicht wirklich ein Problem, sondern eher eine im nächsten Jahr evtl. zu erwartende Zahlungsunfähigkeit. Derzeit sei zwar noch genügend Geld in der Kasse, dies reiche aber für eine Sanierung der Gesellschaft nicht aus.

Die Liquiditätsreserven seien von Dusan Rajcic für Immoblienkäufe zweckentfremdet worden, da man für den geplanten Börsengang ein Immobilienportfolio im Wert von mindestens 300 Mio. EUR für nötig erachtet habe. Ferner habe Rajcic, als der Börsengang unmittelbar bevorstand, ein Zinsswap-Geschäft vereinbart, um der Gesellschaft einen niedrigen Zins für weitere 75 Mio. EUR Kreditvolumen zu sichern. Dieses Geschäft laufe bis zum Jahr 2015 und bringe aufgrund der aktuell sinkenden Zinsen ständig Verluste. Hieraus resultiere insbesondere der im 1. HJ 2010 ausgewiesene Verlust von rd. 5 Mio. EUR. Weitere Probleme mache eine Kredit der Coreal Bank im Zusammenhang mit der Finanzierung der zuletzt angeschafften Immobilien. Über Einzelheiten äußerte sich die Geschäftsleitung jedoch nicht.

Von Seiten der Anleger wurde Unverständnis dahingehend geäußert, dass weder Gesellschafter noch übrige Gläubiger einen Beitrag leisten wollten. Der Versammlungsleiter Dr. Wilken entkräftete dies und wies darauf hin, dass die UBS-Bank schon genügend "Geld versenkt" habe und man nicht erwarten könne, dass sie ihrem schlechten Geld noch gutes hinterher werfe. Die Banken seien weitgehend durch erstrangige Hypotheken abgesichert und hätten im Insolvenzfalle nicht viel zu befürchten.

Lediglich die Anleihegläubiger könnten viel Geld verlieren, wenn das Unternehmen in Insolvenz gehe. Denn eine wirkliche grundbuchliche Sicherung der Anleger sei nicht gegeben, wenn die Immobilien - wie befürchtet - später zum 8- bis 10-fachen des Jahresnettomietertrages notveräußert würden.

Dass noch keine testierten Abschlüsse vorlägen, wurde damit begründet, dass die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft angesichts der aktuellen Problematik noch nicht von einer Fortführung des Unternehmens ausgehen könne, diese Frage aber Abschlussrelevanz habe.

Der von uns bereits im Vorfeld zu der Veranstaltung geäußerte Einwand, einem Zinsverzicht nur gegen Besserungsabrede zuzustimmen, fand auf Anlegerseite breite Zustimmung, ebenso wie der Vorschlag, die Zinsreduzierung davon abhängig zu machen, dass die Anleger aller drei Anleihen geschlossen der Zinsreduktion zustimmen würden.

Voraussichtlich Ende Oktober 2010 wird es drei weitere Gläubigerversammlungen geben, auf denen dann mit qualifizierter Mehrheit der anwesenden Stimmen über die Tagesordnungspunkte abgestimmt wird.

Sofern 75% der Anwesenden zustimmen, wäre dann sowohl ein Zinsschnitt als auch ein Kapitalschnitt möglich.

Dabei soll auch unserem Verlangen Rechnung getragen werden, einen oder mehrere Gläubigervertreter zu wählen, um die Interessen der Gläubiger ausreichend zu vertreten.

Insgesamt verlief die Versammlung aus Gläubigersicht unbefriedigend. Auf wichtige Fragen wurde nur oberflächlich eingegangen, die Notwendigkeit eines Kapitalschnittes blieb völlig offen.

Ihr Team für Kapitalanlagerecht in Frankfurt:


RAe Ramminger, Rudolph, Steinacker & Partner - Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung - Rechtsanwälte, Fachanwälte, Steuerberater und Notar, Zeil 79, 60313 Frankfurt am Main, Tel. +49 (69) 29723610, Fax: +49 (69) 2972361-111, e-Mail: kapitalanlagerecht@ramrud.de, Internet: www.ramrud.de

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen